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Forderungen

Inkasso

Was Inkasso bedeutet, wie es sich von Mahnung unterscheidet und welche Rechte Schuldner haben.

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Redaktion FachW
Lexikon · · 4 Min. Lesezeit
Geschäftstreffen

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Definition

Inkasso (Forderungseinzug) bezeichnet den Prozess, offene Geldforderungen einzutreiben – durch den Gläubiger selbst oder durch beauftragte Inkassounternehmen. Es geht um außergerichtliche Mahnung, Verhandlung und ggf. gerichtliche Schritte.

Abgrenzung

  • Mahnung: oft noch beim ursprünglichen Gläubiger
  • Inkasso: Übertragung oder Beauftragung an Dienstleister
  • Mahnbescheid: gerichtliches Verfahren – eigener Begriff

Praxis

Schuldner sollten Forderung, Berechtigung und Gebühren prüfen. Verbraucherzentralen geben Orientierung zu unseriösen Forderungen und überhöhten Kosten.

#Inkasso#Forderungen#Mahnung

Über FachW: Dieser Beitrag erklärt den Begriff „Inkasso" im Kontext von Wirtschaft und Verwaltung. Keine Rechtsberatung – bei Einzelfragen Fachanwälte oder Behörden konsultieren.