Forderungen
Inkasso
Was Inkasso bedeutet, wie es sich von Mahnung unterscheidet und welche Rechte Schuldner haben.
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Redaktion FachW
Lexikon · · 4 Min. Lesezeit

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Definition
Inkasso (Forderungseinzug) bezeichnet den Prozess, offene Geldforderungen einzutreiben – durch den Gläubiger selbst oder durch beauftragte Inkassounternehmen. Es geht um außergerichtliche Mahnung, Verhandlung und ggf. gerichtliche Schritte.
Abgrenzung
- Mahnung: oft noch beim ursprünglichen Gläubiger
- Inkasso: Übertragung oder Beauftragung an Dienstleister
- Mahnbescheid: gerichtliches Verfahren – eigener Begriff
Praxis
Schuldner sollten Forderung, Berechtigung und Gebühren prüfen. Verbraucherzentralen geben Orientierung zu unseriösen Forderungen und überhöhten Kosten.
#Inkasso#Forderungen#Mahnung
Über FachW: Dieser Beitrag erklärt den Begriff „Inkasso" im Kontext von Wirtschaft und Verwaltung. Keine Rechtsberatung – bei Einzelfragen Fachanwälte oder Behörden konsultieren.