Rechnungswesen
Zahlungsziel
Definition, übliche Fristen und der Unterschied zu Skonto und Verzug.
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Redaktion FachW
Lexikon · · 4 Min. Lesezeit

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Definition
Das Zahlungsziel legt fest, bis wann eine Rechnung zu begleichen ist – etwa „14 Tage netto“ oder „30 Tage nach Rechnungsdatum“. Es kann vertraglich vereinbart oder branchenüblich sein.
Typische Formulierungen
- Zahlbar sofort / bei Erhalt
- 14 Tage netto
- 30 Tage netto
- Skonto bei früherer Zahlung (z. B. 2 % bei 10 Tagen)
Verzug
Erst nach Fälligkeit und ggf. Mahnung kann Verzug eintreten – mit Folgen wie Verzugszinsen. Das Zahlungsziel ist daher die Basis für Mahnwesen und Liquiditätsplanung.
#Rechnung#Fälligkeit#Vertrag
Über FachW: Dieser Beitrag erklärt den Begriff „Zahlungsziel" im Kontext von Wirtschaft und Verwaltung. Keine Rechtsberatung – bei Einzelfragen Fachanwälte oder Behörden konsultieren.